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Checkliste Schwangerschaft: was wann zu erledigen ist

Untersuchungen, Arbeitgeber, Anträge: Hier steht nach Wochen sortiert, was bis zur Geburt und in den ersten Wochen danach ansteht, für Österreich und für Deutschland.

Neben allem, was sich in einer Schwangerschaft körperlich und im Kopf tut, läuft eine ziemlich lange Liste mit. Untersuchungen haben Zeitfenster, Anträge haben Fristen, und manches muss schon vor der Geburt beim Arbeitgeber liegen. Hier steht diese Liste nach Schwangerschaftswochen sortiert, jeweils getrennt für Österreich und Deutschland.

Alle Wochen beziehen sich auf den errechneten Geburtstermin, den ihr von eurer Ärztin oder Hebamme bekommt. Verschiebt er sich, verschiebt sich alles mit.

Zur Einordnung: Diese Seite ist eine Orientierungshilfe zum Organisieren und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Was in eurer Schwangerschaft gilt, besprecht ihr mit eurer Hebamme oder Ärztin. Für Fristen und Anträge sind Arbeitgeber, Krankenkasse und die zuständige Behörde maßgeblich.

Bis zur 12. Woche

Für euch beide

In Österreich

In Deutschland

13. bis 20. Woche

Für euch beide

In Österreich

In Deutschland

21. bis 30. Woche

Für euch beide

In Österreich

In Deutschland

31. Woche bis zur Geburt

Für euch beide

In Österreich

In Deutschland

Die ersten Wochen nach der Geburt

In Österreich

Fürs volle Kinderbetreuungsgeld zählen die fünf Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes. Wie das nach der Geburt weitergeht, steht im Überblick zum Eltern-Kind-Pass.

In Deutschland

Die Vorsorgeuntersuchungen des Kindes findet ihr im Überblick zu den U-Untersuchungen.

Warum so eine Liste hilft

Die meisten Punkte sind einzeln nicht schwer. Schwer ist, dass sie über Monate verteilt liegen und jeder ein anderes Zeitfenster hat. Wer sie alle im Kopf trägt, trägt viel. Teilt die Liste deshalb früh auf: Wer kümmert sich um Arbeitgeber und Anträge, wer um Hebamme, Kurs und Klinik? Gerade die Fristen beim Arbeitgeber betreffen oft beide Elternteile.

Quellen

Stand der Angaben auf dieser Seite: November 2026. Empfehlungen können sich ändern, im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung bei der genannten Stelle.

Häufige Fragen

Wann sage ich dem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin?

In Österreich unmittelbar, sobald ihr davon wisst, mit dem errechneten Termin. In Deutschland sieht das Mutterschutzgesetz vor, es mitzuteilen, sobald ihr es wisst. Erst dann kann der Arbeitgeber die Schutzregeln für Schwangere einhalten.

Bis wann muss der Papamonat angekündigt werden?

In Österreich spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin beim Arbeitgeber. Den genauen Beginn meldet ihr dann spätestens eine Woche nach der Geburt. Den Familienzeitbonus beantragt ihr bei der Krankenkasse, spätestens 121 Tage nach der Geburt.

Bis wann muss die Elternzeit in Deutschland angemeldet sein?

Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn, in Textform (für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind). Wer ab der Geburt geht, meldet sie also sieben Wochen vor dem Termin an. Schließt sie direkt an den Mutterschutz an, ist das spätestens eine Woche nach der Geburt.

Wie viel Zeit haben wir nach der Geburt für Elterngeld oder Kinderbetreuungsgeld?

Elterngeld in Deutschland gibt es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag. Kinderbetreuungsgeld in Österreich gibt es rückwirkend höchstens 182 Tage. In beiden Fällen lohnt es sich, den Antrag in den ersten Wochen zu stellen.

Welche Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen braucht es fürs volle Kinderbetreuungsgeld?

Die fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes. Beim Antrag braucht ihr die Nachweise der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Untersuchung des Kindes, die übrigen bis zum 15. Lebensmonat.

Ihr müsst euch das nicht merken

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