Checkliste Schwangerschaft: was wann zu erledigen ist
Untersuchungen, Arbeitgeber, Anträge: Hier steht nach Wochen sortiert, was bis zur Geburt und in den ersten Wochen danach ansteht, für Österreich und für Deutschland.
Neben allem, was sich in einer Schwangerschaft körperlich und im Kopf tut, läuft eine ziemlich lange Liste mit. Untersuchungen haben Zeitfenster, Anträge haben Fristen, und manches muss schon vor der Geburt beim Arbeitgeber liegen. Hier steht diese Liste nach Schwangerschaftswochen sortiert, jeweils getrennt für Österreich und Deutschland.
Alle Wochen beziehen sich auf den errechneten Geburtstermin, den ihr von eurer Ärztin oder Hebamme bekommt. Verschiebt er sich, verschiebt sich alles mit.
Bis zur 12. Woche
Für euch beide
- Hebamme für die Zeit nach der Geburt suchen. Hebammen für das Wochenbett sind vielerorts knapp. Je früher ihr anfragt, desto eher klappt es. In Deutschland lohnt es sich, gleich nach dem positiven Test anzufragen.
In Österreich
- Arbeitgeber informieren. Die Schwangerschaft und den errechneten Termin sagt ihr dem Arbeitgeber, sobald ihr davon wisst. Erst dann kann er die Schutzregeln für Schwangere einhalten.
- Termin für die 1. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung ausmachen. Sie ist bis zum Ende der 16. Woche vorgesehen, mit Laborbefund.
In Deutschland
- Arbeitgeber informieren. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass die Schwangerschaft und der voraussichtliche Termin dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, sobald ihr davon wisst.
- 1. Ultraschall laut Mutterpass in der 9. bis 12. Woche. Termin ausmachen.
13. bis 20. Woche
Für euch beide
- Zur Geburt anmelden. Klinik oder Geburtshaus aussuchen und anmelden, ab etwa der 12. Woche. Beliebte Häuser sind früh voll.
- Geburtsvorbereitungskurs aussuchen, ab etwa der 16. Woche. Viele Kurse sind früh ausgebucht. Am besten gemeinsam einen wählen, der zeitlich für euch beide passt.
In Österreich
- 1. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung bis zum Ende der 16. Woche, falls sie noch offen ist.
- 2. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in der 17. bis 20. Woche. Termin ausmachen.
- Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass. Sie ist kostenlos. Mit dem neuen Programm ab Oktober 2026 geht das schon zwischen der 14. und 20. Woche, eine weitere Beratung zwischen der 24. und 34. Woche. Eine Kassenhebamme in der Nähe suchen.
In Deutschland
- 2. Ultraschall laut Mutterpass in der 19. bis 22. Woche. Termin ausmachen.
21. bis 30. Woche
Für euch beide
- Kinderärztin oder Kinderarzt aussuchen, ab etwa der 26. Woche. Die erste Untersuchung nach der Klinik kommt schnell, und eine Praxis zu finden, die noch Kinder aufnimmt, dauert oft länger.
- Das Wichtigste fürs Baby besorgen, ab etwa der 26. Woche: Autositz für die Heimfahrt, ein Schlafplatz, Wickelzeug und ein paar Bodys in Größe 50/56. Der Rest hat Zeit.
In Österreich
- 3. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in der 25. bis 28. Woche, mit Zuckerbelastungstest. Was ihr dafür beachten müsst, sagt euch die Ärztin.
- Papamonat ankündigen. Spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin schriftlich beim Arbeitgeber, mit dem Termin und dem voraussichtlichen Beginn. Das ist etwa die 27. Woche.
- Nicht verheiratet? Vaterschaft und Obsorge vorab regeln. Das geht schon vor der Geburt am Standesamt und erspart euch den Weg mit dem Neugeborenen.
In Deutschland
- Zuckertest ansprechen. In der 24. bis 28. Woche wird er angeboten. Bei der nächsten Vorsorge danach fragen.
- 3. Ultraschall laut Mutterpass in der 29. bis 32. Woche. Termin ausmachen.
31. Woche bis zur Geburt
Für euch beide
- Klären, wer einspringt, wenn es losgeht. Wer nimmt Geschwister oder Haustier, wer fährt, wen ruft ihr an? Einmal festhalten, dann muss in der Nacht niemand nachdenken.
- Tasche für die Geburt packen, ab etwa der 33. Woche: Ausweis, Versicherungskarte, Eltern-Kind-Pass oder Mutterpass, bequeme Kleidung, Ladekabel und etwas fürs Baby für die Heimfahrt.
In Österreich
- 4. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in der 30. bis 34. Woche. Termin ausmachen.
- Arbeitgeber an den Mutterschutz erinnern. Acht Wochen vor dem Termin beginnt die Schutzfrist. In der vierten Woche davor macht ihr den Arbeitgeber darauf aufmerksam.
- Wochengeld beantragen. Die ärztliche Bestätigung des Termins und die Arbeits- und Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber gehen an die Krankenkasse.
- 5. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in der 35. bis 38. Woche. Termin ausmachen.
In Deutschland
- Elternzeit ab der Geburt anmelden. Wer gleich ab der Geburt in Elternzeit geht, meldet sie spätestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber an, in Textform, eine E-Mail genügt. Das gilt für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, also für alle, die jetzt unterwegs sind.
- Mutterschaftsgeld beantragen. Der Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Geburt. Die Bescheinigung über den Termin gibt es frühestens sieben Wochen vorher, dann geht sie gleich an die Krankenkasse.
Die ersten Wochen nach der Geburt
In Österreich
- Papamonat: den genauen Beginn spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber melden.
- Geburtsurkunde und Meldezettel beim Standesamt besorgen.
- e-card fürs Kind beim Versicherungsträger anfordern.
- Karenz melden. Beginn und Dauer gehen an den Arbeitgeber. Die Mutter meldet sie innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt, der Vater, wenn er gleich danach geht, spätestens acht Wochen nach der Geburt. Wer von euch wann geht, legt ihr am besten vorher gemeinsam fest.
- Kinderbetreuungsgeld beantragen. Variante und Aufteilung zwischen euch beiden überlegen. Rückwirkend gibt es höchstens 182 Tage, also nicht zu lange warten.
- Familienzeitbonus beantragen, wenn der Vater den Papamonat nimmt: bei der Krankenkasse, spätestens 121 Tage nach der Geburt.
- Familienbeihilfe: Bei einer Geburt in Österreich läuft sie ohne Antrag. Kurz prüfen, ob sie ankommt, schadet nicht.
Fürs volle Kinderbetreuungsgeld zählen die fünf Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes. Wie das nach der Geburt weitergeht, steht im Überblick zum Eltern-Kind-Pass.
In Deutschland
- Elternzeit nach dem Mutterschutz anmelden. Soll sie direkt an den Mutterschutz anschließen, muss die Anmeldung spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber sein.
- Geburtsurkunden beim Standesamt holen. Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden. Bei einer Geburt in der Klinik macht das die Klinik. Die Urkunden braucht ihr für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.
- Baby bei der Krankenkasse anmelden, über die Familienversicherung, am besten in den ersten Tagen.
- Elterngeld beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag gezahlt.
- Kindergeld beantragen, sobald die Steuer-ID des Babys per Post da ist, bei der Familienkasse. Rückwirkend gibt es höchstens sechs Monate.
Die Vorsorgeuntersuchungen des Kindes findet ihr im Überblick zu den U-Untersuchungen.
Warum so eine Liste hilft
Die meisten Punkte sind einzeln nicht schwer. Schwer ist, dass sie über Monate verteilt liegen und jeder ein anderes Zeitfenster hat. Wer sie alle im Kopf trägt, trägt viel. Teilt die Liste deshalb früh auf: Wer kümmert sich um Arbeitgeber und Anträge, wer um Hebamme, Kurs und Klinik? Gerade die Fristen beim Arbeitgeber betreffen oft beide Elternteile.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft
- gesundheit.gv.at: Eltern-Kind-Pass, neue Untersuchungen ab Oktober 2026
- oesterreich.gv.at: Mitteilungspflichten in der Schwangerschaft
- oesterreich.gv.at: Papamonat
- oesterreich.gv.at: Elternkarenz
- Bundeskanzleramt: Antrag auf Familienzeitbonus
- oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Mutterschafts-Richtlinien
- Familienportal des Bundes: Mutterschaftsleistungen
- Mutterschutzgesetz, Paragraph 15: Mitteilung an den Arbeitgeber
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Paragraph 16: Anmeldung der Elternzeit
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Paragraph 7: Antrag auf Elterngeld
- Personenstandsgesetz, Paragraph 18: Anzeige der Geburt
- Bundesgesundheitsministerium: Familienversicherung
- Einkommensteuergesetz, Paragraph 70: Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
Stand der Angaben auf dieser Seite: November 2026. Empfehlungen können sich ändern, im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung bei der genannten Stelle.
Häufige Fragen
Wann sage ich dem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin?
In Österreich unmittelbar, sobald ihr davon wisst, mit dem errechneten Termin. In Deutschland sieht das Mutterschutzgesetz vor, es mitzuteilen, sobald ihr es wisst. Erst dann kann der Arbeitgeber die Schutzregeln für Schwangere einhalten.
Bis wann muss der Papamonat angekündigt werden?
In Österreich spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin beim Arbeitgeber. Den genauen Beginn meldet ihr dann spätestens eine Woche nach der Geburt. Den Familienzeitbonus beantragt ihr bei der Krankenkasse, spätestens 121 Tage nach der Geburt.
Bis wann muss die Elternzeit in Deutschland angemeldet sein?
Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn, in Textform (für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind). Wer ab der Geburt geht, meldet sie also sieben Wochen vor dem Termin an. Schließt sie direkt an den Mutterschutz an, ist das spätestens eine Woche nach der Geburt.
Wie viel Zeit haben wir nach der Geburt für Elterngeld oder Kinderbetreuungsgeld?
Elterngeld in Deutschland gibt es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antrag. Kinderbetreuungsgeld in Österreich gibt es rückwirkend höchstens 182 Tage. In beiden Fällen lohnt es sich, den Antrag in den ersten Wochen zu stellen.
Welche Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen braucht es fürs volle Kinderbetreuungsgeld?
Die fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes. Beim Antrag braucht ihr die Nachweise der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Untersuchung des Kindes, die übrigen bis zum 15. Lebensmonat.
Ihr müsst euch das nicht merken
heyshary rechnet diese Termine aus dem errechneten Geburtstermin aus und erinnert euch beide rechtzeitig. Ohne Konto, kostenlos testen.
heyshary ansehen